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Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
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Autor Poruka
StevanTZM
Početnik Domaćeg.de
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Datum registracije: 30 Jul 2010
Poruke: 3

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PorukaPostavljena: Pon Avg 02, 2010 10:58 am    Naslov poruke: Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina Na vrh strane Na dno strane

Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina - Entlassung Staatsangehörigkeit

AUSBÜRGERUNG BOSNIEN UND HERZEGOWINA / VERZICHT AUF DIE BOSNISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT / ENTLASSUNG AUS DER STAATSANGEHÖRIGKEIT VON BOSNIEN
Hier ist eine Menge Informationen darüber:
https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Entlassung-Staatsangehorigkeit-Bosnien-Herzegowina.html

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac behält sich alle Urheberrechte vor
Anwaltskanzlei Prnjavorac / Rechtsanwälte / Rechtsanwalt
Bosnien und Herzegowina
Tel .: +387 35 258 110 Mobil: +387 61 131 001 + 387 61 633 539
https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/

[b]Verfahren zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina[/b]

Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina trat am 01.01.1998 in Kraft.
Gemäß Art. 19 Abs. 1 können Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, im Ausland leben und eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen oder denen der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit zugesichert wurde, auf eigen Antrag auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichten.
Art. 21 des Gesetzes sieht darüber hinaus unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit vor, auch bei Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina auf Antrag aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entlassen zu werden.

AUSBÜRGERUNG BOSNIEN UND HERZEGOWINA / VERZICHT AUF DIE BOSNISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT ( Österreich )
Um den Verzicht der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina beantragen zu können, sind weitere Dokumenten erforderlich:
-Geburtsurkunde aus BiH für alle Personen die einen Antrag auf den Verzicht auf die bosnische Staatsbürgerschaft einreichen wollen
-Heiratsurkunde, wenn die Person geheiratet und den Nachnamen geändert hat
-Staatsbürgerschaftsnachweis
-Personalausweiß oder Bestätigung, dass die Person keinen Personalausweiß besitzt (oben angeführte Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein, müssen von unseren Behörden erlassen werden, auf unserer Sprache und unsere Formulare)
-Garantie für den Erhalt oder Bescheid über dem Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft (auf Deutsch, notwendig ist die Übersetzung auf unsere Amtssprache)
-Meldezettel (auf Deutsch, notwendig ist die Übersetzung auf unsere Amtssprache)
-Kopie des Reisepasses
-Erklärung über dem Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
Minderjährige Personen (Kinder) können auf die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina verzichten, wenn beide Elternteile auf die Staatsbürgerschaft verzichtet haben, einen Antrag auf Verzicht des Kindes beantragen, oder auf den Antrag eines Elternteiles der auf die Staatsbürgerschaft verzichtet hat, wenn der andere Elternteil nicht mehr lebt, oder dieser das Sorgerecht für das Kind verloren hat. Den Antrag auf Verzicht der Staatsbürgerschaft kann ein Elternteil alleine stellen, auch wenn der andere Elternteil ein Fremder ist oder er selbst keine Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, muss er dem Verzicht zusagen.
ANMERKUNG:Minderjährige Kinder können nicht auf die Staatsbürgerschaft verzichten, wenn zumindest ein Elternteil nicht mit dem Kind auf die Staatsbürgerschaft verzichtet, und die Erklärung über den Verzicht beide Elternteile unterschreiben, oder ein Elternteil mit der Ermächtigung anderen.(Amtsblatt BiH, Nr. 13, 26. August 1999, Gesetz über Staatsbürgerschaft BiH, Abschnitt III (Erlöschen der Staatsbürgerschaft), Artikel 19., Absatz 2.)
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über eine zwanzigjährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Prozedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten in Bosnien und Herzegowina vor Gericht, sofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.

[b]Der Verzicht der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina / AUSBÜRGERUNG BOSNIEN UND HERZEGOWINA (Bundesrepublik Deutschland )[/b]
Informationen über den Vor- und Nachnamen des Antragstellers sollten identisch sein in alle Unterlagen vorgelegt werden. Wenn die Nationalität die kleinen Bedürfnisse verzichtet auf verzichtet werden BiH Staatsbürgerschaft oder verzichten zusammen mit einem Minderjährigen ein Elternteil. Eine Erklärung im Namen des Minderjährigen gibt einen Elternteil, der Staatsbürgerschaft und der andere Elternteil gibt Zustimmung aufgibt. Minderjährige müssen kommen , um das Konsulat vorgesehen , dass Personen , die älter als 14 Jahre Zustimmung unterzeichnet werden. Wenn einer der Eltern Ausländerin Notwendigkeit Staatsbürgerschaft Zertifikat ist ordnungsgemäß zertifiziert. Certificate of Citizenship besagt , dass BiH nicht erkannt hat , werden nicht akzeptiert. Die Anwesenheit eines Elternteils, der ein Ausländer ist , ist nicht erforderlich.
Zum Zweck des Verzichts auf Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina , um Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland zu erwerben:
Dokumente, die für das Bosnien und Herzegowina vorgelegt:
Der 1. gültige Reisepass von BiH ( oder einem anderen Staat , wenn es keinen Pass BiH ist) und eine beglaubigte Kopie des Passes von Bosnien und Herzegowina (der Seite , wo das Foto, Überprüfung wird im Konsulat erledigt). Wenn der Antragsteller nicht einen Pass von Bosnien und Herzegowina hat , ist es notwendig , erhalten ein Zertifikat , das nicht über einen gültigen Reisepass von Bosnien und Herzegowina besitzt , nicht älter als 6 Monate, vom Innenministerium im Wohnsitz in BiH ausgestellt.
0 2 . Gültige Personalausweis BiH - wenn der Antragsteller besitzt, oder eine Bescheinigung über Nicht-Besitz von gültigem Personalausweis , nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung, die das Innenministeriums im Wohnorts ausgestellt wird. Wenn die ID - Karte erforderlich ist abgelaufen ist eine Bescheinigung über die fehlenden gültigen Personalausweis .
0 3 . Eine Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina - das ist nicht älter als sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung .
0 4 . Eine Kopie der Geburtsurkunde (IMKR) von Bosnien und Herzegowina mit der registrierten persönlichen Identifikationsnummer (wenn ein Hologramm Schutz gilt für unbegrenzt).
0 5 . Auszug aus dem Eheregister (imkv) aus Bosnien und Herzegowina .
Dokumente, die von zuständigen deutschen Behörden gesammelt werden
0 6 . Original in ažeć wird garantiert eine Zulassung zur Staatsbürgerschaft von der Bundesrepublik Deutschland ( Einbürgerungszusicherung ), verifizierte Apostille Stempel der zuständigen Regierung s und ihre Übersetzung in einer der Sprachen der Volksgruppen in Bosnien und Herzegowina, die Verlobte von einem zertifizierten Gericht Dolmetscher. Der Inhalt des Textes auf der Apostille Dichtung auch übersetzt werden soll und dann Garantie für die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland übersetzt, das ist. Dichtungs Interpreters werden sollte mit einem Stempel in den LG zertifiziert. Keine Übersetzung des Inhalts des Textes auf der Apostille Dichtung an der Übersetzung der Garantie.
0 7 . Original p stur über einen Aufenthalt in Deutschland ( Schnellmeldebescheinigung ), die nicht älter als 6 Monate, notariell beglaubigt Apostille Stempel der zuständigen Regierung der und seine Übersetzung in einer der Sprachen der Volksgruppen in Bosnien und Herzegowina auf von einem autorisierten Eingriff Gerichtsdolmetscher. Der Inhalt des Textes auf der Apostille Dichtung sollte auch übersetzt werden und dann Wohnsitzbescheinigung übersetzt, das heißt. Dichtungs Interpreters sollten zugelassen werden apostille Stempel der zuständigen Landgericht-in . Keine Übersetzung des Inhalts des Textes auf der apostille Dichtung auf der Übersetzung eines Zertifikats des Wohnsitzes. Das Zertifikat sollte mit der Unterschrift und Stempel gedruckt werden.
Alle anderen Dokumente ausgestellt in Deutschland (Authentifizierung, Zertifikate, Zertifikate, Kopien), wenn es für Verzicht auf Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina dem Antrag beigefügt ist, sollte mit geliefert werden Apostille Stempel und übersetzt in eine der Sprachen der Volksgruppen in Bosnien und Herzegowina durch einen bescheinigten Gericht Dolmetscher die gleiche Art und Weise wie unter Punkt 06. und 07.
Um tep Schritt: erste Authentifizierungs apostille ursprünglichen, zweiten Dokumenten Inhalt und Inhalt mit einem Stempel der Stempel Apostille dritten Übersetzungs übersetzen
11. Erklärung des Verzichts auf Bürger Bosniens und Herzegowinas (angegeben bei der Anwendung)

Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.
Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:

  1. Der Nachweis über den Besitz einer Staatsangehörigkeit eines anderen Staats (Staatsangehörigkeitsnachweis), oder der Nachweis, dass ihm der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staats zugesichert ist (Einbürgerungszusage).
  2. Die Wohnmeldebestätigung aus dem Ausland.


Es ist erforderlich, die angegebenen Unterlagen in eine Amtssprache von Bosnien und Herzegowina bei einem beeidigten Gerichtsdolmetscher in Bosnien und Herzegowina oder im Ausland zu übersetzen – beglaubigt von der zuständigen Behörde; ferner ist eine eventuelle Vollmacht, die im Ausland ausgestellt wird, von der diplomatisch-konsularischen Vertretung oder beim Notar zu beglaubigen.
Für Unterlagen ausländischer Staaten, mit denen Bosnien und Herzegowina kein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von öffentlichen Dokumenten abgeschlossen hat, ist eine zusätzliche Beglaubigung seitens der zuständigen Behörden erforderlich.

  1. Der Auszug aus dem Geburtsregister in Bosnien und Herzegowina – die Geburtsurkunde.
  2. Der Staatsangehörigkeitsnachweis von Bosnien und Herzegowina
  3. Die Heiratsurkunde (falls verheiratet).


Es ist erforderlich, dass die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde die neuesten, ins Register eingetragenen Daten enthalten.

  1. Das Urteil über die Ehescheidung (für Personen, deren Ehe durch eine Scheidung endete).
  2. Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses von Bosnien und Herzegowina (die Seite mit dem Foto ist von der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung, vom Notar oder seitens der zuständigen Behörde in Bosnien und Herzegowina zu beglaubigen) oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Reisepasses.
  3. Einen gültigen, in Bosnien und Herzegowina ausgestellten Personalausweis oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Personalausweises.
  4. Den Einzahlungsschein in Höhe von 200 KM für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit der Staaten der ehemaligen Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben. Für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit anderer Staaten sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben, ist ein Einzahlungsschein in Höhe von 820 KM (425 EUR) als Verwaltungsgebühr pro Fall vorzulegen.


Die Zahlungsweise wird während der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina näher erklärt.
Die Ausbürgerung eines minderjährigen Kindes aus Bosnien und Herzegowina kann nur auf Antrag beider Eltern stattfinden, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bei Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ist, durch die Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, dabei aber der andere Elternteil tot ist oder er das Sorgerecht verloren hat, oder ein Ausländer bzw. ein Staatenloser ist. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, ist auch seine Zustimmung erforderlich. Diese Aussagen werden in das unterzeichnete Protokoll des Ministeriums für zivile Angelegenheiten Bosnien-Herzegowinas oder der diplomatisch-konsularischen Vertretung gegeben; oder sie werden bei einem Notar oder in einer diplomatisch-konsularischen Vertretung beglaubigt – die Aussagen werden dann dem Ausbürgerungsantrag beigelegt.
Wenn der andere Elternteil ein Ausländer ist, wird für ihn ein Nachweis des anderen Staats über die Staatsangehörigkeit hinzugefügt. Und wenn der andere Elternteil verstorben ist, wird für ihn ein Auszug aus dem Sterberegister hinzugefügt. Wenn einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, wird die Entscheidung des zuständigen Gerichts über den Entzug des Sorgerechts hinzugefügt. Es genügt nicht, wenn mit Urteil über die Ehescheidung die Kinderbetreuung und das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wurden.
Besondere Anmerkungen:

  • Alle Personen, die aus Bosnien und Herzegowina ausgebürgert werden, müssen eine bestimmte Identifikationsnummer haben.
  • Bei Personen, die durch Eheschließung oder aus anderen Gründen ihren Nachnamen oder andere relevanten Daten geändert haben, müssen diese Änderungen in der Geburtsurkunde und im Staatsangehörigkeitsnachweis aufgeführt werden.
  • In Fällen der Ausbürgerung durch die diplomatisch-konsularische Vertretung muss im Begleitdokument eine auf den Gegenstand der Ausbürgerung bezogene Aktenaufschreibung vorhanden sein.


Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu stehen.
Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die Staatsangehörigkeitsaufgabe staatenlos (apatrid) würde, kann die Staatsangehörigkeit nicht verlieren.“ Und man verliert die b.-h. Staatsangehörigkeit a) durch den Verzicht, b) durch die Entlassung, c) durch die Abnahme und d) durch ein zwischenstaatliches Abkommen.
Der Verzicht auf die b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit dem Artikel 19 Absatz 1 des b.-h. Staatsangehörigkeitsgesetzes definiert: „Der Bürger, der 18 Jahre alt geworden ist, im Ausland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt oder sie ihm sicher zugesprochen ist, hat ein Recht darauf, auf die b.-h. Staatsangehörigkeit zu verzichten. Absatz 2: Das Kind, das im Ausland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt, oder ihm ist dieselbe sicher zugesprochen, verliert die b.-h. Staatsangehörigkeit auf den Antrag beider Eltern, die der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden sind, oder auf den Antrag eines Elternteils, der der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist, bei der Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina ist, oder auf den Antrag eines Elternteils, der der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist, wenn dabei der andere Elternteil gestorben ist oder sein Elternrecht verloren hat, oder wenn er ein Ausländer oder ein Staatenloser ist, oder auf den Antrag eines Adoptivelternteils, wenn er der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist und er das Kind vollständig adoptiert hat. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, wird auch seine Zustimmung gefordert.“ Im Absatz 3 ist definiert, dass in Fällen aus den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels die Person die b.-h. Staatsangehörigkeit verliert, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen aus den Absätzen 1 und 2 erfüllt sind und sie der Person den Beschluss über den Verlust der b.-h. Staatsangehörigkeit bekanntgibt.
Mit dem Artikel 20 des Gesetzes ist definiert, dass auf den Antrag der Person, die eine von einem anderen Staat zugesicherte Staatsangehörigkeit nicht erhalten hat, der Beschluss über den Verlust der Staatsangehörigkeit zurückgenommen werden kann.
Das Verlustdatum der b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit dem Artikel 24 definiert, in dem angeführt wird: „Die b.-h. Staatsangehörigkeit wird verloren durch die Entlassung, den Verzicht oder die Abnahme mit dem Tag der Zustellung des Beschlusses über den Staatsangehörigkeitsverlust der Person, auf die sich das bezieht. Wenn der Aufenthaltsort der Person nicht bekannt ist oder nicht festgestellt werden kann, verliert die betreffende Person die b.-h. Staatsangehörigkeit mit dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsanzeiger Bosnien und Herzegowinas.“
Im Artikel 37 wird angeführt: „Alle Personen, die die Staatsangehörigen der Republik Bosnien und Herzegowina unmittelbar vor der Annahme der Verfassung Bosnien und Herzegowinas waren, eingeschlossen alle Personen, die bis zum 6. April 1992 die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas waren, sind die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas.“
Der Erwerb der b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit Artikel 5 definiert, in dem angeführt wird: „Die b.-h. Staatsangehörigkeit wird gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes erworben:

  1. durch die Abstammung,
  2. durch die Geburt im Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas,
  3. durch Adoption,
  4. durch die Naturalisierung und
  5. durch ein zwischenstaatliches Abkommen.“


Für die Prozedur der Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit sind ein gültiger b.-h. Pass oder ein gültiger b.-h. Personalausweis nicht erforderlich.
Das Anwaltsbüro Prnjavorac führt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente, durch – ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro die gesamte erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.
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Rechtsanwalt Azur Prnjavorac berät im Bereich des Einbürgerungs- und Ausländerrechtes bundesweit.
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